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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Padberg + Palatec Logistic GmbH

Stand: März 2013

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil der zwischen dem Kunden und der Padberg + Palatec Logistic GmbH, Referinghauser Str. 6, 59964 Medebach – Deifeld, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Padberg und Markus Padberg, nachfolgend Padberg genannt, geschlossenen Verträge.

(2) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Bedingungen zugrunde, sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Padberg nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Padberg unverbindlich, auch wenn Padberg ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Gewerbetreibende / Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

§ 2 Angebot & Vertragsschluss

(1)Alle Angebote von Padberg erfolgen freibleibend und unverbindlich auf der Grundlage der jeweiligen aktuellen Preisliste, sofern sie nicht in schriftlicher Form ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Abweichungen von den in der Preisliste wiedergegebenen Konditionen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder in Textform erstellten Bestätigung seitens Padberg.

(2) Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Der auf der Website www.padberg.de dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Leistungen durch Padberg kommt erst zustande, wenn Padberg die Bestellung des Bestellers ausdrücklich schriftlich oder in Textform bestätigt hat; oder Padberg die bestellte Ware an den Besteller ausliefert.

(3) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.

(4) Sofern die Bestellung per Email oder per Fax-Formular erfolgt gilt: Mit der Bestellung per Email oder per Fax erklärt der Kunde verbindlich sein Kaufinteresse. Die Absendung der Bestellung per Email oder per Fax durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot des Kunden an Padberg zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der E-Mail oder dem Fax-Formular enthaltenen Waren dar. Nach Eingang der Bestellung schickt Padberg dem Kunden eine Auftragsbestätigung postalisch per Fax oder E-Mail.

(5) An Kostenvoranschlägen, Konstruktionszeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich Padberg ihre Eigentums- und Urheberrechte vor.

§ 3 Preise, Umsatzsteuer und Zahlung

(1) Es gelten die auf der Webseite dargestellten Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer und Versandkosten. Abweichende Preisabsprachen zwischen den Parteien sind möglich. Für Kleinbestellungen bis 30,- € behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 15,- € netto zu erheben. Frei-Haus-Preise verstehen sich für Lieferungen innerhalb Deutschlands (ohne Inseln), bis zur ersten Tür des Empfängers, Transporte über Stufen (auf- oder abwärts) sind ausgeschlossen.

(2) Die Zahlungsmöglichkeiten beschränken sich auf Rechnung, Vorkasse per Überweisung und PayPal. Die Zahlungsmöglichkeiten beschränken sich auf Vorkasse per Überweisung und auf Rechnung. Falls nichts anders vereinbart, ist jede Rechnung nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit die Ansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der für Padberg bestehende Anspruch auf die Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so kann Padberg die Padberg obliegende Leistung verweigern und dem Käufer eine Frist zur Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung oder Sicherheitsleistung bestimmen. Im Falle des erfolglosen Fristablaufs ist Padberg berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt von Padberg rechtfertigen.

§4 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse bis zur Bordsteinkante.

(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Einwirkungsbereich des Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

(3) Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und sonstige unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Padberg liegende und von Padberg nicht zu vertretende Ereignisse entbinden Padberg für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Gerät Padberg mit einem Liefer- oder Leistungstermin in Verzug, ist der Besteller erst nach dem erfolglosen Verstreichen einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Padberg berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern. Padberg ist unbeschadet ihrer sonstigen Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist zur Abnahme der Lieferung erfolglos verstreicht.

(5) Padberg kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und/oder zusätzliche Kosten entstehen, die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist.

(6) Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Wahl der Versandart und Verpackung erfolgen durch Padberg nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit vom Kunden keine Bestimmung getroffen ist. Unsere Ware wird unverpackt geliefert. Bei unverpackten Waren können Lackschäden nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden. Gegen einen Pauschalbetrag i. H. v. 5% des Warenwertes bieten wir Ihnen eine Verpackung der Produkte zur Verringerung von Transportschäden an.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Padberg aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum von Padberg ("Vorbehaltsprodukte").

(2) Die aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Kunde schon jetzt in Höhe des Wertes des Liefergegenstandes mit allen Nebenrechten an Padberg ab. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis von Padberg, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Padberg verpflichtet sich auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die Summe ihrer Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10 % übersteigt.

(4) Solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Padberg nachkommt, ist er berechtigt, über den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang und unter Eigentumsvorbehalt zu verfügen, soweit die Forderungen nach Ziffer 5. (2) wirksam auf Padberg übergehen.

Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändung, Sicherungsübereignung und jegliche Abtretung sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf den Liefergegenstand oder auf an Padberg abgetretene Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind an Padberg unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(5) Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde grundsätzlich zum Besitz und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Rückstand ist, kann Padberg den Liefergegenstand jedoch an sich nehmen und die Ermächtigung zum Einzug der aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen widerrufen. Der Kunde ist - unter Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten – zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Padberg ist zum freihändigen Verkauf berechtigt. Der Kunde hat Padberg auf deren Verlangen unverzüglich eine Aufstellung über die nach Maßgabe von Ziffer 5.(2) an Padberg abgetretenen Forderungen sowie alle weiteren, zur Geltendmachung der Padberg zustehenden Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

(6) Der Kunde hat den Liefergegenstand während des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsmäßigem Zustand zu halten.

(7) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch Padberg gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

§ 6 Gewährleistung

(1) Padberg gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Mängeln sind und die eventuell zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Besteller von Padberg überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Zusicherung von Eigenschaften zu verstehen.

(2) Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und Padberg Mängel unverzüglich schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen Padberg unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

(3) Bei jeder Mängelrüge steht Padberg das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Kunde Padberg die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Padberg kann von dem Kunden auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an Padberg auf Kosten von Padberg zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist er Padberg zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen - z. B. Fahrt- und Monteurkosten oder Versandkosten - verpflichtet.

(4) Gewährleistungspflichtige Mängel wird Padberg nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen.

(5) Die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Versicherungs- und Arbeitskosten übernimmt Padberg, sofern der von dem Kunden beanstandete Mangel vorliegt oder anerkannt wird.

(6) Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden, die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.

Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im Sinne von § 444 BGB oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Haftung

(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Dieser Haftungssausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und Erfüllungsort Medebach.

Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.